Naturheilkundliche Diagnostik und Therapie sind bislang nicht Teil des Gegenstandskatalogs der Gesetzlichen Krankenkassen. Um ganzheitlich ärztlich arbeiten zu können habe ich mich gegen einen sog. kassenärztlichen Sitz entschieden und kann Sie daher in meiner Praxis nicht hausärztlich-naturheilkundlich betreuen.
Ärztliche bzw. therapeutische Leistungen werden in Deutschland nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. Diese ist im Wesentlichen von 1986 und wurde 1996 lediglich teilnovelliert. Bereits seit vielen Jahren entspricht die GOÄ nicht mehr den Gegebenheiten der modernen Medizin. Insbesondere die Abrechnung ärztlicher Gesprächs- und Beratungsleistungen bildet sich in keiner Weise ab. Gerade komplexe medizinische Sachverhalte und der Informationswunsch aufgeklärter Menschen erfordern Zeit, für die es keine entsprechenden Vergütungsziffern in der GOÄ gibt!
Außerdem gibt es in der Gebührenordnung für Ärzte keine eigenen Abrechnungsziffern für die Integrative Medizin. Als Ärztin in Deutschland bin ich jedoch verpflichtet nach der GOÄ abzurechnen. In meiner Praxis stelle ich daher Leistungen entsprechend ihrem Kosten- und Zeitaufwand mit entsprechenden (Analog-) Ziffern in Rechnung.
Gesetzliche Krankenkasse übernehmen diese Kosten nicht, bzw. nur anteilig (ohne Rechtsanspruch). Immer häufiger weigern sich auch private Krankenversicherungen entsprechende (Analog-) Ziffern zu begleichen, obwohl Ärzte nach §2 und §6 der GOÄ verpflichtet sind, derartige Ziffern zu wählen, wenn erbrachte Leistungen im GOÄ-Katalog nicht aufgeführt sind. Es ist also möglich, dass auch Ihre private Krankenversicherung meine Rechnungen nicht vollumfänglich übernimmt.